goldlotus HeilpraktikerPRAXIS Frauenheilkunde

Susanne Huck-Tittmann

AGB`s

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische, heilkundliche Behandlung des Patienten. Die Heilpraktikerbehandlungen umfassen unter anderem auch wissenschaftlich/ schulmedizinisch nicht anerkannte – naturheilkundliche – Heilverfahren.

§ 2 Honorar

Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand des Heilpraktikers. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 80,00 € für ca. 60 Minuten. Das unverbindliche Leistungsverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kann nach Absprachen zur Anwendung kommen.

Kurze telefonische Beratung (ca. 10 Minuten) wird mit 20€ berechnet – längere telefonische Beratung (über 15 Minuten) mit 40€ berechnet.

Das Honorar ist unmittelbar nach Abschluss jeder Behandlung fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Abrechnungen nach GebüH wird grundsätzlich eine Rechnung ausgestellt.

§ 3 Terminverschiebungen / Terminabsagen

Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Bei Nichtbeachtung wird dem Patienten ein Ausfallhonorar in Höhe von 50€ in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht erneut vergeben werden kann. In begründeten Ausnahmefällen ist es dem Heilpraktiker jedoch freigestellt, von dieser Regelung abzusehen. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachbehandlungspflicht durch den Heilpraktiker; die Honorarvereinbarung bleibt in diesem Fall unberührt.

§ 4 Erstattung der Behandlungskosten

Heilpraktiker nehmen nicht am System gesetzlicher Krankenversicherungen teil. Gesetzliche Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatz- versicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktikerhonorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist in voller Höhe zu begleichen.

§ 5 Beendigung der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit endet mit dem Erreichen der gemeinsam vereinbarten Ziele, bzw. mit der Feststellung, dass ein Erreichen der Ziele durch eine weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist.

Die Zusammenarbeit kann jedoch von beiden Seiten auch jederzeit vorzeitig beendet werden. Die Benennung von Gründen bzgl. der vorzeitigen Beendung der Behandlung sowie eine Zusammenfassung des gesundheitlichen Status quo des Klienten ist zwar vom Heilpraktiker erwünscht, jedoch nicht verpflichtend.